VP-Kennung |
Plan- / Projektart Bezeichnung |
Geprüfte Arten (Beeinträchtigung) |
Geprüfte LRT (Beeinträchtigung) |
Datum |
Ausnahme erteilt nach |
VP-5109-301-05197
Plan/Projekt-ID:
VP-05197 |
Ver- und Entsorgungsleitungen, Wasser, Abwasser
Einleitung von Niederschlagswasser in den Brunnensiefen/ Lohmar-Grimberg |
Groppe (nicht erheblich)
Bachneunauge (nicht erheblich)
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Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
28.11.2014
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§34 Abs. 3: Nein
§34 Abs. 4: Nein
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Gebietsinformationen laut Standarddatenbogen
Ausführliches Natura2000-Meldedokument des Gebietes DE-5109-301 im Fachinformationssystem "Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen".
Fläche: |
923 ha |
Kreis(e): |
Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis |
Kurzcharakterisierung: |
Das Naafbachtal nordöstlich von Lohmar und südlich von Overath im Bergischen Land ist ein vielfältig strukturiertes, naturnahes Bachtalsystem mit Feuchtgrünlandflächen in der Aue, bachbegleitenden Erlen-Auenwäldern und Erlen-Ufergehölzen sowie ausgedehnten Buchenwäldern an den Talhängen. Die Talaue wird überwiegend als Grünland genutzt. Nasswiesen mit Quellfluren, binsenreiche Feuchtweiden, brachgefallenes Nassgrünland mit Hochstaudenfluren, Großseggenriede und Waldsimsensümpfe sowie an trockenen Hängen primelreiche Mähwiesen und artenreiche, magere Weiden bilden ein abwechslungsreiches Grünland-Mosaik. Der naturnah mäandierende Naafbach wird von Ufer-Hochstauden, kleinflächig auch von Rohrglanzgras-Röhricht sowie von Erlen-Eschenwald begleitet. In der Aue wurden vereinzelt Teiche angelegt, von denen einige verlandet sind, andere extensiv genutzt werden, so dass Uferröhrichte ausgeprägt sind, einige aber auch intensiv bewirtschaftet werden. An den teilweise steilen Hängen nehmen neben den Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwälder, die häufig aus Niederwäldern hervorgegangen sind, den größten Flächenanteil ein. Zusätzlich sind kleinflächige Birken-Eichenwälder, Eichenwälder mit beigemischter Kiefer, Fichtenwälder u.a. anzutreffen. In den Hangwäldern entspringen zahlreiche, überwiegend ebenfalls naturnah ausgebildete, z.T. tief eingekerbte Seitenbäche des Naafbaches.
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Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. I): |
- 3260 – Flüsse mit Unterwasser-Vegetation
- 6230 – Borstgrasrasen (Prioritärer Lebensraum)
- 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren
- 6510 – Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
- 9110 – Hainsimsen-Buchenwald
- 9160 – Stieleichenwald-Hainbuchenwald
- 91E0 – Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Lebensraum)
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Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. II): |
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
- Groppe (Cottus gobio)
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Startpunkt der Summationsbetrachtung: |
07.12.2004 |
Art |
[-+]
Groppe (Cottus gobio)
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VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5109-301-05197 |
Ver- und Entsorgungsleitungen, Wasser, Abwasser |
innerhalb des Gebietes |
6-9 Sonstige Stoffe, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 9-1 Sonstiges |
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
28.11.2014
|
Nein |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Bachneunauge (Lampetra planeri)
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VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5109-301-05197 |
Ver- und Entsorgungsleitungen, Wasser, Abwasser |
innerhalb des Gebietes |
6-9 Sonstige Stoffe, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 9-1 Sonstiges |
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
28.11.2014
|
Nein |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
Download der FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu DE-5109-301