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Neuerungen im FIS FFH-Verträglichkeitsprüfungen in NRW

Stand: 01. Dezember 2019

Das Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen in NRW ist grundlegend überarbeitet und am 26. September 2018 in einer neuen Version online geschaltet worden. Neben einem neuen responsivem Layout wurde vor allem die Protokollierung der Verträglichkeitsprüfungen (VP) durch die am Verfahren Beteiligten (Antragsteller/Gutachter, Naturschutzbehörde, Genehmigungsbehörde/Planungsbehörde) komplett auf ein Online-Verfahren umgestellt. Die Daten können nun benutzerfreundlich in einem Online-Formular erfasst und bei Bedarf an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Nach Abschluss der Protokollierung kann die Naturschutzbehörde die VP direkt im FIS veröffentlichen. Zuvor sind die erfassten Daten in einem geschützten internen Bereich nur für den jeweiligen Antragsteller bzw. den von ihm beauftragten Gutachter und nach Beteiligung der Naturschutzbehörde auch durch diese einsehbar.

Benutzerverwaltung  

In dem neuen FIS FFH-VP können Antragsteller/Gutachter und Naturschutzbehörden die Protokolle einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in einem Online-Formular protokollieren. Bereits im alten FIS registrierte Benutzer können ihre Zugangsdaten (bitte beachten: E-Mail als Benutzername) verwenden. Bei Bedarf kann auch ein neues Passwort angefordert werden oder Sie können sich im System neu registrieren. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die Naturschutzbehörden sind bereits mit den von ihnen mitgeteilten Funktionsadressen im System registriert und können sich hiermit anmelden. Über die geographische Lage einer VP wird diese dann vom FIS automatisch einer Auswahl zuständiger Naturschutzbehörden zugewiesen und kann vom Antragsteller/Gutachter ausgewählt werden.

Kommunikation

Die Kommunikation per E-Mail zwischen den Beteiligten erfolgt automatisch durch das FIS jeweils über die im System hinterlegten Funktionsadressen der Naturschutzbehörden und der im System registrierten E-Mail des Antragstellers/Gutachters. Die Naturschutzbehörden werden automatisch per E-Mail vom System benachrichtigt, sobald ein Antragsteller/Gutachter im FIS eine VP abschließend dokumentiert hat und an die Naturschutzbehörde zur weiteren Prüfung und Bearbeitung (Protokoll C und D) weitergeleitet hat. Der Antragsteller/Gutachter wiederum bekommt vom System eine E-Mail, wenn die Naturschutzbehörde feststellt, dass diese für das Verfahren nicht zuständig ist oder die eingereichten Unterlagen oder protokollierten Daten noch nicht vollständig / prüffähig sind.

Protokollierung einer VP  

Die Protokollierung einer VP findet nun komplett im FIS in benutzerfreundlichen Formularen statt. Es gibt drei Varianten eine VP im FIS zu protokollieren:

  1. Ein Antragsteller bzw. der von ihm beauftragte Gutachter protokolliert die Teile A und B und benachrichtigt die zuständige Naturschutzbehörde. Diese protokolliert Teil C und eventuell auch Teil D einer VP.
  2. Wenn der Naturschutzbehörde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegt, die nicht von dem Antragsteller/Gutachter im FIS dokumentiert worden ist, kann die Naturschutzbehörde diese auch eigenständig im FIS anlegen und komplett (Protokoll A, B, C und D) im FIS bearbeiten.
  3. Für die Protokollierung des Teil D einer VP kann die Naturschutzbehörde nach Absprache die zuständige Genehmigungsbehörde/Planungsbehörde beteiligen. Dies erfolgt unter Angabe der E-Mail-Adresse der Genehmigungsbehörde/Planungsbehörde. Diese muss sich nicht im FIS registrieren, sondern kann direkt über einen Link in der vom System erzeugten E-Mail die VP im FIS aufrufen und den Protokollteil D bearbeiten. Nach Abschluss wird die Naturschutzbehörde wieder vom System per E-Mail benachrichtigt.

Veröffentlichung einer VP im FIS  

Während der Bearbeitung einer VP ist diese nur in einem geschützten internen Bereich des FIS und ausschließlich nur für die Beteiligten (Antragsteller/Gutachter und Naturschutzbehörde) sichtbar. Eine protokollierte VP kann nach Abschluss der Bearbeitung und Genehmigung des Planes bzw. Projektes (Teil D) nur durch die Naturschutzbehörde zur Veröffentlichung im FIS freigeschaltet werden. Diese VP ist dann uneingeschränkt im FIS für alle öffentlich sichtbar und kann auch nicht mehr von den Beteiligten bearbeitet werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Anett Rütter, E-Mail: anett.ruetter@lanuv.nrw.de
Frau Daniele Hake, E-Mail: daniela.hake@lanuv.nrw.de
Frau Ulrike Biedermann, E-Mail: ulrike.biedermann@lanuv.nrw.de