Erweiterung des FIS durch ein Screeningmodell für Ausbreitungsrechnungen von Stickstoffemissionen

Im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen für Pläne und Projekte sind auch die Auswirkungen von Stoffeinträgen (z.B. eutrophierender Stickstoff oder Versauerung) auf FFH-Gebiete zu überprüfen und zu dokumentieren.

Das FIS kann mit Hilfe des Screeningmodells Stickstoffeinträge in Form von Flächenbelastungen und Isolinien ermitteln, darstellen und dokumentieren. Wenn durch das geplante Vorhaben mit Stickstoffemissionen zu rechnen ist, kann der Antragsteller in wenigen Schritten und ohne vertiefende Kenntnisse eine Ausbreitungsrechnung für z.B. eine geplante Tierhaltungsanlage durchführen.

Eine grobe Ausbreitungsrechnung bietet die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit von etwa 20 bis 40 Minuten eine eventuelle Beeinträchtigung von Stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen in FFH-Gebieten durch das geplante Vorhaben abzuschätzen. Bei einer groben Ausbreitungsrechnung ist zu diesem Zwecke für die Berechnung eine niedrige statistische Qualitätsstufe (AUSTAL 3, nasse Deposition, Einstellungen: qs = -4) definiert worden. Mit dem Ergebnis ist eine erste grobe Abschätzung möglich, ob empfindliche Lebensraumtypen in FFH-Gebieten durch Stickstoffeinträge betroffen sein können.

Für eine feine Ausbreitungsrechnung ist eine vierfach höhere statistische Qualitätsstufe (AUSTAL 3, nasse Deposition, qs = 0) definiert worden. Außerdem wird hierbei das Gelände berücksichtigt. Im Gegensatz zur der groben, liefert die feine Ausbreitungsrechnung ein genaueres Ergebnis. Die Dauer der Berechnung dauert entsprechend länger, in der Regel 20 bis 30 Stunden. Alternativ kann auch eine externe Ausbreitungsrechnung, welche z.B. im Rahmen eines Gutachtens durch ein Fachbüro erstellt worden ist, hochgeladen und verwendet werden.

Mit einer feinen oder externen Ausbreitungsrechnung kann darüber hinaus eine Stickstoffprüfung gemäß der Methodik des 'Stickstoffleitfaden Straße' (H PSE, Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen, FGSV 2019) unter Berücksichtigung der kumulativen Wirkungen aus Vorhaben Dritter durchgeführt und in Rücksprache mit der zuständigen Behörde für die Protokollierung einer VP verwendet werden.

Nach Registrierung / Anmeldung im FIS können Sie Ihr geplantes Vorhaben unter dem Menüpunkt Ausbreitungsrechnung als sog. Emittenten neu erfassen und eine Berechnung durchführen. Haben Sie bereits Emittenten erfasst und evtl. eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt, können Sie diese unter dem Menüpunkt VP erfassen/bearbeiten einsehen und bearbeiten.

Eine ausführliche Handreichung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei:
Herr Robert Jung oder Frau Anett Rütter, E-Mail: ffh-vp(at)lanuv.nrw.de