VP-Kennung |
Plan- / Projektart Bezeichnung |
Geprüfte Arten (Beeinträchtigung) |
Geprüfte LRT (Beeinträchtigung) |
Datum |
Ausnahme erteilt nach |
VP-5210-303-010718
Plan/Projekt-ID:
VP-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte
Siegentwicklung bei Siegburg-Zange |
Groppe (nicht erheblich)
Flussneunauge (nicht erheblich)
Bachneunauge (nicht erheblich)
Meerneunauge (nicht erheblich)
Bitterling (nicht erheblich)
Lachs (nicht erheblich)
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3270 (keine (nach Schadensbegrenzung))
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Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
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§34 Abs. 3: Nicht erforderlich
§34 Abs. 4: Nicht erforderlich
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VP-5210-303-04844
Plan/Projekt-ID:
VP-04844 |
Strassen- und Wegebau, Radweg
Anl. eines Wanderparkplatztes inkl. Wegeanbindung zum Siegtalradweg |
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Genehmigung:
20.05.2009
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§34 Abs. 3: Nein
§34 Abs. 4: Nein
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VP-5210-303-05073
Plan/Projekt-ID:
VP-05073 |
Einleitung von vorbehandeltem Klarwasser in die Agger |
Gelbbauchunke (keine)
Steinbeißer (keine)
Groppe (keine)
Flussneunauge (nicht erheblich)
Bachneunauge (keine)
Meerneunauge (nicht erheblich)
Bitterling (keine)
Lachs (nicht erheblich)
|
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Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
08.12.2008
Genehmigung befristet bis:
31.07.2018
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§34 Abs. 3: Nein
§34 Abs. 4: Nein
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VP-5210-303-05090
Plan/Projekt-ID:
VP-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg
Abbruch und Neubau des Horstmannstegs in Hennef |
Groppe (nicht erheblich)
Flussneunauge (nicht erheblich)
Bachneunauge (nicht erheblich)
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (nicht erheblich)
Meerneunauge (nicht erheblich)
Lachs (nicht erheblich)
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91E0 (nicht erheblich)
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Genehmigung:
17.11.2016
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§34 Abs. 3: Nein
§34 Abs. 4: Nein
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Gebietsinformationen laut Standarddatenbogen
Ausführliches Natura2000-Meldedokument des Gebietes DE-5210-303 im Fachinformationssystem "Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen".
Fläche: |
617 ha |
Kreis(e): |
Rhein-Sieg-Kreis |
Kurzcharakterisierung: |
Das Mittelsiegtal ist ein windungsreicher, zwischen Fürthen und Troisdorf in Ost-West-Richtung verlaufender Talzug mit wechselnder Breite. Östlich von Eitorf ist das Tal der Sieg kastenförmig in das Mittelsieg-Bergland eingeschnitten. Westlich von Eitorf weitet sich das Tal und bildet allmählich den Übergang zur Siegniederung der Köln-Bonner Rheinebene. Charakteristisch für das Siegtal sind einerseits die angrenzenden, bewaldeten Steilhänge der Prallufer und die breiten flachen Terrassen der Gleituferbereiche, die überwiegend grünlandwirtschaftlich genutzt werden. Die durch das Grünlandtal fließende, relativ naturnah ausgeprägte Sieg weist z.T. Steinschüttungen als Uferbefestigung auf, streckenweise sind natürliche Kiesbänke vorgelagert. Häufig markieren dichte Ufergehölze überwiegend aus Baumweiden, Weidensträuchern und Eschen gebildet sowie Uferhochstaudenfluren den Flusslauf in der Grünlandaue. In der Aue liegen Altarme, die z.T. mit Erlen-Auenwäldern bewachsen sind. Da das Siegtal auch als Siedlungs- und Verkehrsachse dient, reichen teilweise Siedlungs- und Gewerbeflächen in die Aue hinein, Straßen und eine Bahnstrecke führen durch das Tal. Verstreut auf den begleitenden, oft bewaldeten Hängen befinden sich Silikatfelsen, oft mit der für den Naturraum typischen Ausstattung an Moosgesellschaften und Felsspaltenvegetation.
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Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. I): |
- 3150 – Natürliche eutrophe Seen und Altarme
- 3260 – Flüsse mit Unterwasser-Vegetation
- 3270 – Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation
- 6410 – Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden
- 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren
- 6510 – Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
- 8220 – Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
- 9110 – Hainsimsen-Buchenwald
- 9180 – Schlucht- und Hangmischwälder (Prioritärer Lebensraum)
- 91E0 – Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Lebensraum)
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Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. II): |
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
- Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
- Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
- Gelbbauchunke (Bombina variegata)
- Groppe (Cottus gobio)
- Großer Moorbläuling (Maculinea teleius)
- Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)
- Lachs (Salmo salar)
- Meerneunauge (Petromyzon marinus)
- Steinbeißer (Cobitis taenia)
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Startpunkt der Summationsbetrachtung: |
07.12.2004 |
Art |
[-+]
Gelbbauchunke (Bombina variegata)
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VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Steinbeißer (Cobitis taenia)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Groppe (Cottus gobio)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
VP-5210-303-05073 |
|
ausserhalb des Gebietes |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse, 6-4 (alt) Versauerung, 6-9 Sonstige Stoffe |
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
08.12.2008
Genehmigung befristet bis:
31.07.2018
|
Nein |
Nein |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Bachneunauge (Lampetra planeri)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
4-6 (alt) indirekter Habitatverlust, 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust, 6-9 Sonstige Stoffe |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
VP-5210-303-05073 |
|
ausserhalb des Gebietes |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse, 6-4 (alt) Versauerung, 6-9 Sonstige Stoffe |
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
08.12.2008
Genehmigung befristet bis:
31.07.2018
|
Nein |
Nein |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
Lachs (Salmo salar)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-010718 |
Sonstige Pläne oder Projekte |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (17000 qm)
, 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes (17000 qm)
, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (17000 qm)
, 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag (17000 qm)
|
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
15.11.2023
|
Ja |
- |
VP-5210-303-05073 |
|
ausserhalb des Gebietes |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse, 6-4 (alt) Versauerung, 6-9 Sonstige Stoffe |
nicht erheblich |
Genehmigung mit habitatschutzrechtlichen Nebenbestimmungen:
08.12.2008
Genehmigung befristet bis:
31.07.2018
|
Nein |
Nein |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung, 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 4-6 (alt) indirekter Habitatverlust |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf die Art haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
Lebensraumtyp |
[-+]
3270 – Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf den LRT haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
[-+]
91E0 – Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Lebensraum)
|
VP-Kennung |
Plan- / Projektart |
Lage des Plans / Projektes |
Wirkfaktoren (betroffene Fläche) |
Beeinträchtigung |
Datum |
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich |
Maßnahmen zur Kohärenzsicherung vorgesehen |
VP-5210-303-05090 |
Strassen- und Wegebau, Radweg |
innerhalb und außerhalb des Gebietes |
1-1 Überbauung / Versiegelung (431 qm)
, 5-6 (alt) nichtstoffliche Einwirkungen (Lärm, Licht, Erschütterungen), 9-1 Sonstiges (880 qm)
, 4-5 (alt) Kollisionsgefahr |
nicht erheblich |
Genehmigung:
17.11.2016
|
Ja |
Nein |
Hinweis: Pläne / Projekte, die keine Auswirkung auf den LRT haben, werden nicht aufgelistet, da sie für die Summationsprüfung nicht relevant sind. |
Download der FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu DE-5210-303