VP-Kennung |
Plan- / Projektart Bezeichnung |
Geprüfte Arten (Beeinträchtigung) |
Geprüfte LRT (Beeinträchtigung) |
Datum |
Ausnahme erteilt nach |
VP-5405-302-010603
Plan/Projekt-ID:
VP-010603 |
Ver- und Entsorgungsleitungen, Strom, Telekommunikation, Richtfunktrassen, unterirdisch
Bau eines NVT-Gehäuses für Breitbandausbau SMA 208734104 |
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Genehmigung:
08.09.2022
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§34 Abs. 3: Nicht erforderlich
§34 Abs. 4: Nicht erforderlich
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Gebietsinformationen laut Standarddatenbogen
Ausführliches Natura2000-Meldedokument des Gebietes DE-5405-302 im Fachinformationssystem "Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen".
Fläche: |
495 ha |
Kreis(e): |
Euskirchen |
Kurzcharakterisierung: |
Die Hänge an Urft und Gillesbach liegen zwischen den Orten Urft und Marmagen, nordwestlich Nettersheim. Das abwechslungsreiche und stark reliefierte Gelände wird von weitläufigen, naturnahen Buchenwäldern, z. T. mit hohem Anteil von Alt- und Totholz, dominiert; vereinzelt finden sich kleinflächige Trockenrasen, sowie naturnahe Fließ- und Stillgewässer.Es handelt sich überwiegend um Orchideen-Buchenwälder, die in dieser Ausdehnung und Ausprägung für die Osteifel sehr bedeutsam sind. Daneben kommen Waldmeister-Buchenwälder und auch vereinzelt Fichtenbestände vor. Auf den für das Gebiet charakteristischen trockenen Hanglagen haben sich Halbtrockenrasen entwickelt. Im Urfttal befinden sich zwei bedeutende Höhlenkomplexe: die zwei Achenlochhöhlen, unmittelbar nebeneinander in einem freistehenden Dolomitfelsen, sowie die vier Stolzenburghöhlen direkt nebeneinander auf dem Gipfel einer Anhöhe. Im Osten schließt sich die Urftaue von Urft bis zu den Klärteichen von Schmidtheim und dem Nonnenbach an, einschließlich der Seitentäler Wellenbach, Gelensiefen, Greuelsiefen und Schäferbach. Alle Bachsysteme verlaufen weitgehend ungestört, sie werden z.T. von Erlen-Galeriewald und feuchten Hochstaudensäumen begleitet. Die Aue wird von Feucht- und Nassgrünland und nährstoffreichen Frischwiesen sowie deren Brachestadien geprägt. Stellenweise sind magere Wiesen zu finden.
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Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. I): |
- 3260 – Flüsse mit Unterwasser-Vegetation
- 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Prioritärer Lebensraum)
- 6230 – Borstgrasrasen (Prioritärer Lebensraum)
- 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren
- 6510 – Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
- 6520 – Berg-Mähwiesen
- 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen
- 9130 – Waldmeister-Buchenwald
- 9150 – Orchideen-Kalk-Buchenwald
- 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald
- 91E0 – Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Lebensraum)
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Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anh. II): |
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
- Groppe (Cottus gobio)
- Großes Mausohr (Myotis myotis)
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
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Startpunkt der Summationsbetrachtung: |
07.12.2004 |
Download der FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu DE-5405-302