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1. Allgemeines

Es existiert eine Datenbank zur FFH-VP in Hessen. Sie ist ein Modul in der NATUREG Datenbank, wird von den Naturschutzbehörden geführt und ist nur für diese zugänglich. Andere vergleichbare Datenbanken sind nicht bekannt.

Für die Pläne und Projekte, die bereits im FIS sind, lassen sich die Genehmigungs- und die zuständige Naturschutzbehörde aus den Protokollen C und D entnehmen, diese können aus dem FIS einzeln gedruckt werden (vgl. auch Kapitel 3.5 , Seite 17 und 18 der Benutzerdokumentation im Downloadbereich des FIS http://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/download
Bei neuen Plänen und Projekten ergibt sich die Zuständigkeit (unabhängig vom FIS) aus dem jeweiligen Verfahren, mit dem der Antragsteller sein Vorhaben oder Plan beantragt. Die Genehmigungsbehörde bzw. planaufstellende Behörde benennt dann die zuständige Naturschutzbehörde.

Nein. Der Aufwand diese persönlichen Daten nachzupflegen ist zu groß.