Das Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen in NRW bietet ein Online-Verfahren für die Protokollierung der Verträglichkeitsprüfungen (VP) durch die am Verfahren Beteiligten (Antragsteller/Gutachter, Naturschutzbehörde, Genehmigungsbehörde/Planungsbehörde).
Aktueller Hinweis (Stand 02.06.2023): Änderung bei der Eingabe von Feuerungsanlagen als Emissionsquelle
Die neuen gesetzlichen Regelungen für die unterschiedlichen Typen von Feuerungsanlagen resultierend aus der aktuellen TA Luft 2021 mit den zugehörigen gesetzlichen Querbezügen zu den unterschiedlichen Bundesimmissionsschutzverordnungen lassen sich im Screeningmodell Stickstoff innerhalb des Fachinformationssystems FFH-Verträglichkeitsprüfung nur komplex und schwer darstellen.
Das Online-Tool dient vom Grundsatz her als erste grobe naturschutzfachliche Abschätzung für Stickstoffimmissionen im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet und soll für die Anwender*innen nutzungsorientiert gestaltet sein.
Daher wird zukünftig bei den Feuerungsanlagen auf die vorgeblendete Auswahl von verschiedenen Anlagentypen verzichtet und es wird ausschließlich die manuelle Eingabe der Emissionswerte über die Kategorie „sonstige Anlage“ möglich sein.
Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass mögliche Fehler durch die Wahl falscher Anlagentypen in Zukunft weitestgehend vermieden werden können.
Aktueller Hinweis (Stand 24.11.2022): Aktualisierung des Screeningmodells für Ausbreitungsrechnungen von Stickstoffemissionen
Mit Inkrafttreten der neuen TA Luft am 1. Dezember 2021 ist die Berücksichtigung von nasser Deposition bei Ausbreitungsrechnungen in Anhang 2 verbindlich vorgeschrieben. Vor diesem Hintergrund ist das Rechenprogramm AUSTAL in Version 3.1 vom Umweltbundesamt als öffentliche Referenzlösung zur Verfügung gestellt und in das FIS eingebunden. Das aktualisierte Screeningmodell berücksichtigt sowohl bei der 'groben' als auch bei der 'feinen' Ausbreitungsrechnung die nasse Deposition. Weitere Informationen finden Sie hier!
Die Handreichung ist in Kapitel B. Screeningmodell zur Berechnung und Bewertung von Stickstoffeinträgen im FIS FFH-VP aktualisiert. Die Bedienung zur Durchführung einer Ausbreitungsrechnung sowie die Auswertung der Ergebnisse bleiben unverändert.
Aktueller Hinweis (Stand 30.08.2021): Handreichung zur Anwendung des internetgestützten
Fachinformationssystems 'FFH-Verträglichkeitsprüfungen in NRW'
Es steht eine umfangreiche Handreichung zur Anwendung des internetgestützten FIS FFH-VP insbesondere bezogen auf die Nutzung für die Summationsbetrachtung von Stoffeinträgen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier!
Aktueller Hinweis (Stand 29.10.2020): Erweiterung des FIS durch ein Screeningmodell für Ausbreitungsrechnungen von Stickstoffemissionen
Das FIS kann mit Hilfe des Screeningmodells Stickstoffeinträge in Form von Flächenbelastungen und Isolinien ermitteln, darstellen und dokumentieren. Wenn durch das geplante Vorhaben mit Stickstoffemissionen zu rechnen ist, kann ein Antragsteller in wenigen Schritten und ohne vertiefende Kenntnisse eine Ausbreitungsrechnung für z.B. eine geplante Tierhaltungsanlage durchführen. Weitere Informationen finden Sie hier!
Änderungen im FIS (Stand 01.12.2019): Gemäß aktueller Rechtsprechung (BVerwG v. 15.05.2019 zum Revisionsverfahren zum Steinkohlekraftwerk Lünen) sind bei der Summationsbetrachtung nur noch diejenigen weiteren Pläne und Projekte zu berücksichtigen, für die bereits eine Genehmigung erteilt worden ist. Der bislang maßgebliche „Zeitpunkt des Einreichens prüffähiger Antragsunterlagen“ ist diesbezüglich nicht mehr relevant. Daher ist die eingeschränkte Veröffentlichung von noch nicht genehmigten Plänen und Projekten durch die zuständige Naturschutzbehörde im Online-Verfahren des FIS FFH-VP nicht mehr vorgesehen und entfällt. Weitere Informationen finden Sie hier!