Was ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung?

Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sollen in den besonderen Schutzgebieten des Netzes "Natura 2000" Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume sowie der Habitate der Arten vermieden werden: "Verschlechterungsverbot". Daher sind alle Pläne und Projekte im Umfeld eines Natura 2000-Gebietes, von denen Auswirkungen auf ein solches Gebiet ausgehen könnten, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen. 

Es ist festzustellen, ob sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Die "FFH-Verträglichkeitsprüfung" (FFH-VP) bezieht sich sowohl auf die FFH-Gebiete, als auch auf die Vogelschutzgebiete. Dies gilt aber nicht für Projekte, die unmittelbar der Verwaltung des Gebietes dienen. (Siehe auch § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG)