12. Ausbreitungsrechnung – allgemein

Im FIS wird seit Ende November 2022 das Programm AUSTAL in der Version 3.1 verwendet. AUSTAL 3 wird vom Umweltbundesamt als öffentliche Referenzlösung für Ausbreitungsrechnungen zur Verfügung gestellt.

Nein. Lediglich die Angaben zu den Emissionsquellen können durch den Nutzer definiert werden.

Aktuell können für anlagenbezogene Stickstoffeinträge (NOx, NH3) Ausbreitungsrechnungen im FIS durchgeführt werden. Evtl. wird das Verfahren zukünftig auch für Säureeinträge erweitert. Das Programm AUSTAL ist auch hierfür geeignet.

Ja. Mit der Einbindung von AUSTAL 3 (ab November 2022) wird sowohl bei der groben als auch bei der feinen Ausbreitungsrechnung die nasse Deposition berücksichtigt.

Jeder registrierte Nutzer kann eine Ausbreitungsrechnung durchführen.

Ja. Nur als registrierter Nutzer können Sie im FIS eine Ausbreitungsrechnung durchführen. Ihre Ausbreitungsrechnungen werden zusammen mit den in Bearbeitung befindlichen VP-Protokollen in Ihrem persönlichen Bereich (Menüpunkt VP erfassen / bearbeiten) aufgelistet.

Wenn durch Ihren Plan oder Ihr Projekt mit Stickstoff-Emissionen zu rechnen ist, sollten Sie Ihr Vorhaben als Emittenten erfassen und eine Ausbreitungsrechnung durchführen. Damit können Sie vorab eine eventuelle Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen in FFH-Gebieten beurteilen.

Diese Frage wird aktuell noch geklärt.

Nein. Sie können unabhängig von einer VP einen Emittenten anlegen und eine Ausbreitungsrechnung durchführen. So können Sie vor allem im Vorfeld für Ihr Vorhaben eine eventuelle Beeinträchtigung abschätzen und auch bei Bedarf die geplanten Ausmaße bzw. die Lage Ihres Vorhabens anpassen. Ausbreitungsrechnungen, die Sie testweise durchgeführt haben, können Sie jederzeit im FIS wieder löschen.

Wenn durch Ihr Vorhaben mit Stickstoff-Emissionen zu rechnen ist, sollten Sie zunächst einen Emittenten anlegen und eine Ausbreitungsrechnung durchführen. Wenn Natura2000-Gebiete betroffen sein sollten, können Sie automatisch je Schutzgebiet eine VP anlegen.

Falls Sie bereits eine VP angelegt haben sollten, können Sie diese aber auch im Nachhinein einem Emittenten zuweisen. Wenn Sie bei Ihrem Vorhaben Stickstoff-Emissionen ausschließen können, ist eine Ausbreitungsrechnung nicht notwendig und Sie können direkt eine VP anlegen.

Nein. Solange keine mit einer Ausbreitungsrechnung verknüpfte VP an eine Naturschutzbehörde weitergeleitet worden ist, ist eine Ausbreitungsrechnung nur für den zugehörigen Nutzer sichtbar. Nach der Weiterleitung an die Naturschutzbehörde und auch nach Veröffentlichung der zugewiesenen VP im FIS ist eine Ausbreitungsrechnung weiterhin nur für den Nutzer und die zuständige Naturschutz- und Genehmigungsbehörde sichtbar.