Es wird ein Internetzugang benötigt und das FIS muss in einem Internetbrowser geöffnet werden, wie z.B. Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge. Die Prüfprotokolle können dann nach Anmeldung im FIS online geöffnet und bearbeitet werden.
Ja.
Ja, es gibt pro Natura 2000-Gebiet eine Downloadmöglichkeit für alle Verträglichkeitsprüfungen, die für dieses Gebiet im FIS protokolliert sind, als Excel-Datei.
Sobald die Bearbeitung eines Protokolls vom Antragsteller abgeschlossen und dieses an die zuständige Naturschutzbehörde weitergeleitet wurde, kann es von ihm nicht mehr bearbeitet werden. Zur erneuten Bearbeitung durch den Antragsteller muss die zuständige Naturschutzbehörde das Protokoll mit der Bitte um Ergänzung an ihn zurücksenden.
Das Protokoll dient zur Identifizierung der summierenden Pläne/Projekte und der Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse für die Summationsbetrachtung. Bei Plänen/Projekten mit sehr einfachen, nicht komplexen Auswirkungen auf ein Natura 2000- Gebiet, ist es evtl. möglich, das Protokoll allein als FFH-VP zu verwenden. In der Regel reicht das Protokoll nicht aus, um die Auswirkungen in Summation zu beschreiben und mit Begründung zu bewerten.
Sobald die Bearbeitung eines Protokolls vom Antragsteller abgeschlossen ist kann er dieses an die zuständige Naturschutzbehörde weiterleiten. Dass System bietet hierzu ein vorgefertigtes Formular mit der Auswahlmöglichkeit der für diesen Bereich zuständigen unteren oder höheren Naturschutzbehörden, sowie dem MULNV als oberster Naturschutzbehörde. Sollte der Antragsteller die Zuständigkeit nicht kennen und die falsche Ebene wählen, wird die benachrichtigte Naturschutzbehörde das Protokoll mit einem entsprechendem Vermerk (zur erneuten Weiterleitung) an den Antragsteller zurücksenden.