6. Ausfüllen der Prüfprotokolle C und D

Neben einer Genehmigung gibt es weitere behördliche Entscheidungen für Pläne und Projekte wie Planfeststellungsbeschluss, Erlaubnis, Bewilligung, Satzungsbeschluss, Entscheidung, Entscheidung mit Nebenbestimmungen, Benehmensherstellung, Linienbestimmung etc.. Auch in diesen Fällen sind die Prüfprotokolle C und D von den jeweiligen zuständigen Behörden auszufüllen.

In Fällen von unwesentlicher Bedeutung erfolgt ein Eintrag wie z.B. „Landesbetrieb Straßenbau, Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde“. Das Ergebnis der Prüfung der zuständigen Naturschutzbehörde lautet Zustimmung oder Zustimmung mit Nebenbestimmungen. Die Behörde, die das Prüfprotokoll D ausfüllt, übernimmt das Datum der Zustimmung der Naturschutzbehörde aus Prüfprotokoll C.
In Fällen, in denen es keine zuständige Genehmigungsbehörde gibt, übernimmt die zuständige Naturschutzbehörde das Ausfüllen des Prüfprotokolls D. Das Datum für die Vollständigkeit der Unterlagen und die Entscheidung wird dann aus dem Prüfprotokoll C übernommen.