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2. Datenschutz

Nein, da nur die zuständige Naturschutzbehörde die Daten (nach Prüfung) im FIS veröffentlichen kann.
Solange die Daten noch nicht von der zuständigen Naturschutzbehörde veröffentlich wurden, stehen sie nur im internen Arbeitsbereich des jeweiligen Bearbeiters und nicht im allgemein zugänglichen FIS.

Nur registrierte Nutzer sehen die Daten aus noch nicht genehmigten Plänen oder Projekten. (vgl. auch Benutzerdokumentation im Downloadbereich http://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/download.

Die Kartendarstellung eines VP-Protokolls bleibt intern, solange die Daten nicht durch die zuständige Naturschutzbehörde in das FIS eingestellt worden sind. Sie ist nur im Arbeitsbereich des jeweiligen Bearbeiters bzw. der zuständigen Naturschutzbehörde und der beteiligten Genehmigungsbehörde sichtbar. Nach der Genehmigung werden sie für alle Nutzer sichtbar eingestellt.

Eine Ausbreitungsrechnung inkl. der Kartendarstellung bleibt auch nach Genehmigung und Veröffentlichung der zugehörigen VP nur für den jeweiligen Bearbeiter bzw. für die zuständige Naturschutzbehörde und der beteiligten Genehmigungsbehörde sichtbar.

Digitale Antragsunterlagen und Gutachten zu Genehmigungsverfahren können im FIS auf der B-Seite eines Protokolls zugeladen werden.  Dabei ist zu beachten, dass die Daten im FIS (bezogen auf genehmigte Pläne und Projekte) öffentlich einsehbar sind, daher sollten urheberrechtliche Probleme vorher ausgeschlossen werden.