Altfälle wurden von befristet eingestellten Kräften der Bezirksregierungen recherchiert und in das FIS eingetragen. Altfälle sind genehmigte Projekte/Pläne oder Projekte/Pläne mit vollständigen Unterlagen ab 2004 und vor Inkraftreten des Landesnaturschutzgesetzes vom 15.11.2016. Die Bezirksregierungen haben die bereits genehmigten Pläne/Projekte auf allen Verwaltungsebenen recherchiert. Sie wurden in das FIS eingestellt. Sofern noch weitere Altfälle vorliegen, können diese einzelfallbezogen immer auch direkt über die Naturschutzbehörden in das FIS übermittelt werden.
Zur Unterstützung der Arbeiten ist es hilfreich, wenn die betroffenen Dezernate die Unterlagen der Pläne und Projekte, für die eine FFH-VP durchgeführt wurde, bereithalten. Es sollen mit erster Priorität diejenigen Fälle mit summationsrelevanten Beeinträchtigungen erfasst werden.
Ja, von den Bezirksregierungen (Dezernate 51).