14. Ausbreitungsrechnung – Emissionsquellen erfassen

Wenn das geplante Vorhaben mehrer Emissionsquellen aufweist, können diese getrennt erfasst werden, z.B. verschiedene geplante Mastställe und ein zugehöriges Flüssigmistlager. Die Anzahl ist nicht begrenzt.

Wenn das geplante Vorhaben Emissionsquellen unterschiedlicher Kategorien aufweist und diese auch gemeinsam genehmigt werden, ist dies möglich. Zum Beispiel der Bau einer Tierhaltungsanlage zusammen mit einer Biogasanlage. Im Zweifelsfall sprechen Sie dies mit der zuständigen Genehmigungsbehörde ab.

Die jeweiligen Emissionswerte sind aus den folgenden Quellen verwendet worden:

- Verkehrswege: HBEFA-Katalog (Version 3.3)
- Verbrennungsanlagen: TA Luft (2002)
- Tierhaltung: VDI 3894 Blatt 2

Wenn eine Emissionsquelle Ihres Vorhabens keiner wählbaren Kategorie oder Unterkategorie zugeordnet werden kann, können Sie unter der Kategorie ‚Sonstige‘ eine ‚Sonstige Quelle‘ hinzufügen. Hierfür müssen Sie die Mengen des zu erwartenden Gasausstoßes dann eigenständig ermitteln und in das Formular je Gas eingeben. Die Angabe des Gasausstoßes muss immer je Gas in der Einheit g/s erfolgen. Wenn Ihnen der Gasausstoß als Jahressumme oder etwa in kg/h vorliegt, muss dies entsprechend umgerechnet werden.

Bei der Angabe des Gasausstoßes in der Einheit g/s wird bei der Ausbreitungsrechnung von einem ganztägigen Ganzjahresbetrieb ausgegangen. Wenn eine Anlage aber nur für einen 'Teilzeitbetrieb' genehmigt wird, dies aber nicht in der Ihnen vorliegenden Angabe des Gasausstoßes berücksichtigt ist, können Sie die daraus resultierende Reduzierung durch die Angabe eines entsprechenden Minderungsfaktors dokumentieren.
Wenn eine Anlage z.B. nur an 5 Tagen die Woche ganztägig in Betrieb ist, entspräche dies einer Abgasminderung von 28,57% (2/7*100). Das Maß der Minderung wird als dezimale Prozentangabe erfasst, also bei einer Minderung um 20% bitte 0,2 in das Feld „Minderungsfaktor“ eingeben.

Durch bestimmte Maßnahmen kann der Stickstoffausstoß gemindert werden, z.B. durch den Einsatz von Filtertechnik oder durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Verkehrswegen. Auch wenn z.B. eine Feuerungsanlage nicht ganztägig und/oder nicht ganzjährig in Betrieb ist und die Genehmigung entsprechend für diesen 'Teilzeitbetrieb' erfolgt ist, kann diese zeitliche Begrenzung des Betriebs als Minderung dokumentiert werden. Wenn eine Anlage z.B. nur an 5 Tagen die Woche ganztägig in Betrieb ist, entspräche dies einer Abgasminderung von 28,57% (2/7*100).

Das Maß der Minderung wird als dezimale Prozentangabe erfasst, also bei einer Minderung um 20% bitte 0,2 in das Feld „Minderungsfaktor“ eingeben.

Diese beschreibt die Höhe gegenüber dem natürlichen, umgebenden Gelände, in der die Gase ausgestoßen werden. Dies kann zum Beispiel die Höhe einer Abluftanlage / eines Schornsteins sein, die Höhe eines Flüssigmistlagers mit offener Oberfläche, bei einer Straße die mittlere Höhe einer Brücke, einer Hochstraße oder eines Dammes bzw. die Höhe einer Schutzwand seitlich der Straße.

Bei einem vertikal flächenhaften Austritt der Gase, z.B. bei einem seitlich offenen Außenklimastall, ist die untere Kante der seitlichen Öffnung als Höhe über Grund anzugeben.

Die Kantenlänge ist der Abstand zwischen der unteren und oberen Kante bei einem vertikal flächenhaften Austritt von Gasen. Dies kann z.B. die Höhe der seitlichen Schnittfläche eines Futtersilos sein, oder auch die Höhe der seitlichen Öffnung bei einem Außenklimastall. Bei einem punktuellen oder rein flächenhaften Ausstoß muss die Kantenlänge nicht angegeben werden.

Die Geometrie der Emissionsquelle(n) können Sie in einer interaktiven Karte eigenständig erfassen oder eine vorhandene ESRI Shape-Datei hochladen. Die Lage sollte möglichst exakt in der Karte erfasst werden. Jede Quelle kann als Punkt-, Linie- und/oder Flächengeometrie erfasst werden. Bitte erfassen Sie nur die Bereiche der Emissionsquelle, über die der Ausstoß der Gase erfolgt. Dementsprechend sollten Sie auch entscheiden, mit welchen Geometrietypen (Punkt, Linie und/oder Fläche) Sie die Quelle in der Karte digitalisieren.

- Bei einem punktuellem Ausstoß, z.B. eines Schornsteins erfassen Sie dessen Öffnung bitte als Punkt (bis etwa 2 Meter Durchmesser) oder als kleine Fläche.
- Bei einem ausschließlich vertikal-flächenhaften, aber horizontal linearen Ausstoß, z.B. über die offenen Seitenwände eines Außenklimastalles, erfassen Sie den Umriss der Anlage an den entsprechenden Abschnitten als Linie. Die vertikale Höhe der seitlichen Öffnung (Abstand zwischen Unterkante und Oberkante) erfassen Sie als Kantenhöhe.
- Bei einem horizontal-flächenhaftem Ausstoß erfassen Sie diese entsprechend als Flächenpolygon.
- Bei einem horizontal- und vertikal-flächenhaftem Ausstoß, zum Beispiel bei einem offenen Festmistlager, erfassen Sie dies entsprechend als Flächenpolygon und geben die mittlere Höhe des Festmistlagers als Kantenlänge an.

Zur Kontrolle der digitalisierten Objekte steht Ihnen eine Messfunktion in dem aufklappbaren Kartenmenü unterhalb der Werkzeugleiste zur Verfügung. Bei Bedarf können sie die Ausmaße und die Lage der Emissionsquellen anpassen, indem Sie die Knotenpunkte der Objekte verschieben oder ergänzen.

Straßen stellen eine Ausnahme dar, diese sollten immer als Linie erfasst werden. Wenn Sie dennoch eine Verkehrsfläche als Flächenpolygon digitalisieren, oder Ihnen bereits Polygone als ESRI Shape-Datei vorliegen und diese hochladen, werden Polygone für die Ausbreitungsrechnung automatisch in Austal2000-konforme Linien umgewandelt.